BAFA-Wissen · Antrag & Ablauf

BAFA-Beratung beantragen:
die richtige Reihenfolge zählt.

Erst den Beratungsbedarf klären, dann den Antrag stellen und das Informationsschreiben abwarten. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie die nächsten Schritte strukturiert vorbereiten.

Beratungsbedarf unverbindlich klärenPersönliche Beratung aus Gütersloh · bundesweit online
Förderung abhängig von Standort, Voraussetzungen und Bewilligung.

Persönliches Beratungsgespräch über Geschäftsunterlagen
Unternehmerische Entscheidungen mit einer fundierten Analyse vorbereiten.

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Die wichtigste Reihenfolge: Vor Erhalt des erforderlichen Informationsschreibens weder den Beratungsvertrag abschließen noch mit der Beratung beginnen. Ein eingereichter Antrag allein genügt dafür nicht.

Von der ersten Frage zum vollständigen Nachweis.

  1. Beratungsbedarf unverbindlich abgrenzen

    Welche wirtschaftliche Frage möchten Sie lösen? Welche Unternehmenszahlen liegen vor? Klären Sie Inhalt, voraussichtlichen Umfang und Kosten, ohne die förderrelevante Beratung bereits zu starten.

  2. Unternehmen und Berater prüfen

    Prüfen Sie KMU-Eigenschaft, Betriebsstätte, Förderausschlüsse, frühere Beratungsförderungen und De-minimis-Beihilfen. Das Beratungsunternehmen muss für das Programm freigeschaltet sein. Jungunternehmen im ersten Jahr benötigen zusätzlich ein Informationsgespräch mit einem Regionalpartner.

  3. Online-Antrag stellen

    Der Antrag wird über das BAFA-Verfahren mit einer gewählten Leitstelle gestellt. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist Ihr Unternehmen. Die Angaben müssen vollständig und zutreffend sein.

  4. Informationsschreiben abwarten

    Erst danach folgen Vertragsabschluss und Beratung. Das Informationsschreiben erlaubt den Beginn; es ersetzt nicht die abschließende Förderentscheidung.

  5. Individuelle Beratung durchführen

    Die Analyse Ihrer Ausgangslage führt zu konkreten Schwachstellen und betriebsindividuellen Empfehlungen. Der Bericht dokumentiert, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen praktisch angegangen werden können. Auch die bereichsübergreifenden ESF-Plus-Grundsätze sind zu berücksichtigen.

  6. Rechnung bezahlen und Nachweise einreichen

    Die Rechnung wird vollständig per Bankzahlung beglichen. Beratungsbericht, Rechnung, Zahlungsnachweis und die weiteren geforderten Unterlagen werden fristgerecht eingereicht. Erst nach Prüfung entscheidet das BAFA über Bewilligung und Auszahlung.

Welche Unterlagen sollten Sie vorbereiten?

Für Antrag und Förderprüfung

  • Unternehmensdaten und Gründungsdatum
  • Standort der beratenen Betriebsstätte
  • Angaben zur KMU-Eigenschaft und Beteiligungen
  • Angaben zu De-minimis-Beihilfen
  • Bisherige Beratungsförderungen
  • Bei Bedarf Nachweis des Regionalpartnergesprächs

Für die eigentliche Beratung

  • Kurze Beschreibung von Problem und Beratungsziel
  • Vorhandene BWA und Jahresabschlüsse
  • Aktuelle Kosten- und Umsatzübersichten
  • Bestehende Planungen und relevante Verträge zur wirtschaftlichen Einordnung
  • Geplante Investitionen oder Veränderungen
  • Offene Fragen der Geschäftsführung

Die Liste dient der Vorbereitung. Verbindlich sind die Anforderungen im jeweiligen Verfahren und Informationsschreiben; je nach Fall werden weitere Unterlagen benötigt.

Fristen und Grenzen im Blick behalten.

Bis zu 40 Stunden

Die geförderte Beratung ist auf fünf Tage begrenzt. Bericht und Reisezeit können außerhalb dieses Rahmens liegen.

Grundsätzlich sechs Monate

Ab Informationsschreiben müssen Beratung, Zahlung und vollständiger Verwendungsnachweis fristgerecht erledigt werden.

Höchstens zwei pro Jahr

Innerhalb der laufenden Richtlinie sind insgesamt höchstens fünf abgeschlossene Beratungen möglich.

Die veröffentlichte Richtlinie läuft bis 31. Dezember 2026; für die Zuordnung zählt die Antragstellung. Konditionen für neue Anträge ab 2027 werden erst nach offizieller Veröffentlichung zugrunde gelegt.

Diese Fehler können die Förderung gefährden.

  • Den Vertrag vor dem Informationsschreiben unterschreiben.
  • Allgemeine Vorlagen anstelle einer individuellen konzeptionellen Beratung erwarten.
  • Umsetzung oder Vermittlung als geförderte Beratung abrechnen.
  • Rechnung nur teilweise, bar oder durch unzulässige Verrechnung bezahlen.
  • Die vollständige Einreichung der Nachweise zu spät vorbereiten.

Den Beratungsbedarf vor dem Antrag richtig abgrenzen.

Beschreiben Sie uns kurz Ihr Unternehmen, Ihre Betriebsstätte und die Entscheidung, bei der Sie Unterstützung benötigen. Wir besprechen die sinnvollen nächsten Schritte unverbindlich.

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