Businessplan Hamburg

Gründungszuschuss Hamburg – Wie beantragt man den Zuschuss für Gründer und was ist zu beachten?

Sie haben sich für eine Gründung in Hamburg entschieden? Der beste Plan für einen erfolgreichen Start in die Eigenständigkeit, denn Hamburg ist eine wunderbare Stadt für eine Existenzgründung. Durch die Förderung mit dem Gründungszuschuss können Sie als Gründer Ihr Vorhaben erfolgreich gründen und sich somit den Traum von der eigenen Selbstständigkeit (auch: Selbständigkeit) erfüllen! In diesem Beitrag bringen wir Licht in den Dschungel der Gründungszuschussmöglichkeiten. Erfahren Sie alles, was Sie über den Zuschuss für Gründer wissen sollten und bei welcher Stelle Sie ihn beantragen.

1. Arbeitslosengeld I und II – die Unterschiede:

Arbeitslosengeld I ist das Geld, das Sie bekommen, wenn Sie arbeitslos sind und Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben. Arbeitslosengeld II ist das Geld, das Sie bekommen, wenn Sie arbeitslos sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben. Die Höhe des Arbeilslosengeldes I richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Arbeitslosigkeit hatten. Die Höhe des Arbeitslosengeldes II richtet sich nach den Lebenshaltungskosten. Wenn man seinen Job verliert, hat man in der Regel zwei Möglichkeiten: Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II. Doch was ist der Unterschied zwischen den beiden und welches ist das Richtige für mich? Arbeitslosengeld I ist das sogenannte „klassische“ Arbeitslosengeld und wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Arbeitslosengeld II hingegen ist Teil des Sozialgesetzbuches II und wird als „Hartz-IV“ bezeichnet.

Welche Leistungen genau unter Arbeitslosengeld II fallen, regelt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Grundsätzlich gilt: Wer arbeitslos wird und Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, bekommt auch Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Allerdings gibt es einige Unterschiede bei den Leistungen, die man bekommt. Die Höhe des Arbeitslosengelds I richtet sich nach dem letzten Nettoeinkommen und beträgt in der Regel 60-67% des Einkommens. Arbeitslose, die Kinder haben, erhalten jedoch mehr Geld. Das Arbeitslosengeld II hingegen ist eine fixe Summe, die sich nach dem Alter und der Zahl der Personen im Haushalt richtet. Hier gibt es also keine Differenzierung nach dem letzten Nettoeinkommen. Ein weiterer Unterschied ist, dass man das Arbeitslosengeld I nur bekommt, wenn man sich aktiv um einen neuen Job bemüht. Wer das Arbeitslosengeld II beantragt, muss aber auch bereit sein, einer geregelten Tätigkeit nachzugehen.

2. Gründungszuschuss Hamburg

Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss für Ihre Selbstständigkeit beantragen. Dieser Zuschuss ist eine finanzielle Förderung für Unternehmer, die Ihnen die Gründung Ihres Unternehmens erleichtern soll. Um die Förderung für eine selbstständige Tätigkeit zu beantragen, müssen Sie sich zunächst online oder telefonisch bei der entsprechenden Stelle Ihres Arbeitsamtes registrieren. Anschließend können Sie dann Ihren Antrag auf den Zuschuss stellen. Der Gründungszuschuss unterstützt Sie bei der Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten während der Anlaufphase Ihres neu gegründeten Startup ´s. Die Höhe des Zuschusses hängt dabei von Ihrem bisherigen Einkommen und dem entsprechenden Anspruch auf Arbeitslosengeld I ab. Um den Zuschuss für Ihre Selbstständigkeit zu erhalten, müssen Sie jedoch zunächst einen Businessplan vorlegen und nachweisen, dass Ihre Existenzgründung realistisch ist und mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg als Startup haben wird. Beim Gründungszuschuss sollten Sie jedoch beachten, dass dieser vom Amt zunächst nur für einen begrenzten Zeitraum von einem halben Jahr gezahlt wird. Wer danach sein Business weiterhin betreibt, sollte auch an eine Rentenversicherung denken. Zur eigenen Sicherung kann es sinnvoll sein, freiwillig in die Rentenkasse einzuzahlen.

3. Anspruch auf den Gründungszuschuss

Um den Gründungszuschuss zu beantragen, müssen Sie sich zunächst bei Ihrem Arbeitsamt melden und einen Antrag stellen. Dieser Antrag muss dann innerhalb von drei Monaten nach der Gründung eingereicht werden. Anspruch hat jeder, der auch Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat. Bei dem Gründungszuschuss handelt es sich jedoch um eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur für Ihre Selbstständigkeit. Das bedeutet, die Entscheidung, ob der Zuschuss für Ihre Gründung gewährt wird, kann von der Arbeitsagentur zugesagt, jedoch auch ohne Nennung von Gründen abgelehnt werden. Der Zuschuss wird Ihnen dann direkt vom jeweiligen Arbeitsamt ausgezahlt und kann Ihnen helfen, die Kosten für Ihre Selbstständigkeit zu decken.

4. Höhe des Gründungszuschusses

Für alle, die sich selbstständig (auch: selbständig) machen wollen, gibt es den Gründungszuschuss. Dieser wird – bei entsprechender Bewilligung – für die ersten 6 Monate Ihrer Selbstständigkeit gezahlt und entspricht der Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro. So sollen die Lebenshaltungskosten gedeckt werden, bis die Selbstständigkeit rentabel ist. Um den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss man sich arbeitslos melden und einen entsprechenden Antrag stellen. Nach dem letzten Monat mit Gründungszuschuss kann man seine Gründung neu bewerten lassen und bei erfolgreicher Beurteilung seine Selbstständigkeit weitere 9 Monate mit 300 Euro fördern lassen. Alternativ besteht jedoch auch die Möglichkeit, zurück in die Arbeitslosigkeit zu finden und einen Restanspruch des Arbeitslosengeldes von der Bundesagentur für Arbeit Hamburg zu erhalten. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass seit dem Entstehen Ihres Anspruchs noch keine 4 Jahre vergangen sind.

5. Wie beantrage ich den Gründungszuschuss?

Der erste Schritt bei der Beantragung des Gründungszuschusses ist es, sich bei der zuständigen Stelle der Arbeitsagentur zu melden und einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Dies muss nicht persönlich vor Ort erfolgen, Sie können auch telefonisch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft sprechen. Bei diesem Gespräch wird geklärt, ob Sie die Voraussetzungen für den Zuschuss erfüllen. Falls Sie die Voraussetzungen als Start-up erfüllen, können Sie den Zuschuss online oder auf dem Postweg bei der Arbeitsagentur beantragen. Die Online-Beantragung ist einfach und unkompliziert und wird Sie durch ein elektronisches Formular Schritt für Schritt durch den Beantragungsprozess führen. Nachdem Sie alle erforderlichen Angaben gemacht haben, wird Ihre Bewerbung an die Arbeitsagentur weitergeleitet. Wenn Sie den Antrag auf Gründungszuschuss lieber auf dem Postweg stellen möchten, ist dies ebenfalls möglich. Den Antrag können Sie bei Ihrer Beratungsstelle oder auch online herunterladen und anschließend an die nächstgelegene Arbeitsagentur senden. Sobald Ihr Antrag vollständig ist, wird er an die Arbeitsagentur weitergeleitet und innerhalb von wenigen Wochen bearbeitet.

Tragfähigkeitsbescheinigung

Ein Teil der Unterlagen ist die Stellungnahme einer sogenannten fachkundigen Stelle. Diese kann z.B. eine Unternehmens- oder Gründungsberater, die IHK oder Handwerkskammer sein. Diese Stelle beurteilt die Tragfähigkeit Ihrer geplanten Selbstständigkeit und bestätigt diese im Rahmen einer fachkundigen Stellungnahme gegenüber dem Arbeitsamt. Unser Experten-Team besteht aus Finanzfachleuten, Redakteuren und Branchenkennern, die alle über fundierte Kenntnisse im Bereich des Gründungszuschuss Hamburg verfügen und alle Informationen rund um die fachkundige Stellungnahme bereithalten sowie deren Erstellung übernehmen.

Sie wollen Ihren Businessplan professionell durch uns erstellen lassen ?

In einem unverbindlichen Erstgespräch beantworten wir Ihre Fragen und Sie erhalten umfassende Informationen zu Ablauf und Kosten einer Businessplan Erstellung durch unsere Experten.

Welche Leistungen die Agentur für Arbeit Hamburg bietet

1. Die Agentur für Arbeit Hamburg – Ihr kompetenter Partner in Sachen Arbeit

Das Arbeitsamt bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen für Unternehmen und Arbeitnehmer in Hamburg und Umgebung an. Zu den Dienstleistungen gehören unter anderem Beratung, Vermittlung und Weiterbildung. Das Arbeitsamt ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Arbeit.

2. Die Leistungen der Agentur für Arbeit Hamburg

Die Agentur für Arbeit Hamburg ist eine der größten und leistungsfähigsten Arbeitsagenturen in Deutschland. Sie bietet umfassende Leistungen für Arbeitssuchende, Arbeitgeber und Studierende. Die Agentur für Arbeit Hamburg ist eine der größten und leistungsfähigsten Arbeitsagenturen in Deutschland. Sie bietet umfassende Leistungen für Arbeitssuchende, Arbeitgeber und Studierende. Als erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um den Arbeitsmarkt ist sie für viele Menschen die erste Wahl. Die Leistungen der Agentur reichen von der Suche nach einem neuen Job über die Beratung von Unternehmen bis hin zur Förderung von Weiterbildung und Fortbildung.

Die Hauptaufgabe des Arbeitsamtes in Hamburg ist die Vermittlung von Arbeitskräften. Dafür stellt es eine Vielzahl an Angeboten bereit, wie zum Beispiel das Job-Portal, das Berufsinformationszentrum oder die Vermittlungsstellen für Ausbildungsplätze. Auch für Unternehmen hat es viel zu bieten: Es berät bei der Suche nach geeigneten Mitarbeitern, unterstützt bei der Fördermittelbeschaffung und bietet Weiterbildungsmöglichkeiten für Beschäftigte an. Darüber hinaus informiert sie Studierende über den Übergang von der Schule in den Beruf und vermittelt Praktika und Abschlussarbeiten.

3. Wie Sie die Agentur für Arbeit Hamburg erreichen

Das Arbeitsamt Hamburg befindet sich im Stadtteil Hamburg-Mitte. Sie erreichen das Arbeitsamt Hamburg über die U-Bahn-Linie U3. Die nächste Haltestelle ist die „Rödingsmarkt“. Von dort aus sind es nur wenige Gehminuten bis zur Agentur für Arbeit Hamburg. Alternativ können Sie auch mit dem Bus der Linie 109 bis zur Haltestelle „Rödingsmarkt“ fahren.

Zuständige IHK, Handwerkskammer und Agentur für Arbeit für Hamburg:

Handelskammer (HK) Hamburg
Adolphsplatz 1
20457 Hamburg
Tel.: 040/36138-0
Homepage:www.hk24.de

Handwerkskammer Hamburg
Holstenwall 12
20355 Hamburg
Tel.: 040/35905-0
Homepage: www.hwk-hamburg.de

Agentur für Arbeit Hamburg
Kurt-Schumacher-Allee 16
20097 Hamburg
Tel.: 0800/4555550
Homepage: www.arbeitsagentur.de