BAFA-Wissen · Kosten & Eigenanteil
BAFA-Beratung: Kosten und Eigenanteil nachvollziehbar berechnen.
Wie viel müssen Sie selbst zahlen? Entscheidend sind Honorar, Fördergebiet und Umsatzsteuer. Hier sehen Sie den Unterschied zwischen Rechnung, Zuschuss und wirtschaftlichem Eigenanteil.
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Förderung abhängig von Standort, Voraussetzungen und Bewilligung.

3.500 € sind die Bemessungsgrundlage – nicht der Zuschuss.
Die Beratungskosten ergeben sich aus dem individuell vereinbarten Leistungsumfang. Für die Zuschussberechnung berücksichtigt das Programm höchstens 3.500 € förderfähige Kosten. Liegt das Honorar darüber, tragen Sie den darüber hinausgehenden Betrag selbst.
Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Eventuelle Reisekosten sind bei der förderfähigen Gesamtsumme und der vereinbarten Kalkulation zu berücksichtigen.
| Standort der beratenen Betriebsstätte | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
|---|---|---|
| Neue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig; außerdem die Regionen Lüneburg und Trier | 80 % | 2.800 € |
| Übrige alte Bundesländer einschließlich NRW; außerdem Berlin und Region Leipzig | 50 % | 1.750 € |
Beispiel: 3.500 € Honorar zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
| Position | 50-%-Gebiet | 80-%-Gebiet |
|---|---|---|
| Nettohonorar | 3.500 € | 3.500 € |
| Umsatzsteuer (19 %) | 665 € | 665 € |
| Zunächst zu bezahlende Rechnung | 4.165 € | 4.165 € |
| Bewilligter Zuschuss | −1.750 € | −2.800 € |
| Verbleibender Zahlungsmittelabfluss vor etwaigem Vorsteuerabzug | 2.415 € | 1.365 € |
| Netto-Eigenanteil bei vollem Vorsteuerabzug | 1.750 € | 700 € |
Ohne Vorsteuerabzugsberechtigung bleibt die Umsatzsteuer wirtschaftlich bei Ihnen. Der Zuschuss wird nicht vom Berater vorab von der Rechnung abgezogen. Das Beispiel ist keine Honorar- oder Förderzusage.
Ihr unverbindlicher Kostenvergleich
Netto-Eigenanteil: 1.750,00 €
Netto-Eigenanteil: 700,00 €
Berechnet wird höchstens eine Bemessungsgrundlage von 3.500 €. Umsatzsteuer und nicht förderfähige Leistungen sind hier nicht enthalten. Das Ergebnis setzt eine Bewilligung voraus.
Wovon hängt Ihr tatsächliches Honorar ab?
Ausgangslage
Wie aktuell und aussagekräftig sind Ihre Unternehmenszahlen und vorhandenen Planungen?
Beratungsziel
Geht es um ein klar begrenztes wirtschaftliches Problem oder mehrere komplexe Entscheidungsfelder?
Vereinbarter Umfang
Welche Analysen, Gespräche und individuellen Empfehlungen umfasst das Beratungsprojekt?
Das Angebot wird auf Ihren Bedarf abgestimmt. Ein Projekt wird nicht allein deshalb auf einen bestimmten Preis zugeschnitten, weil dort eine Fördergrenze liegt.
Worauf Sie vor dem Auftrag achten sollten
- Honorar, Leistungsumfang und etwaige Reisekosten transparent abgrenzen.
- Fördergebiet und bisher genutzte Beratungsförderung prüfen.
- Die volle Rechnung einschließlich Umsatzsteuer vorfinanzieren können.
- Das Informationsschreiben vor Beratungsvertrag und Beratungsbeginn abwarten.
- Eigenanteil nicht durch Rückvergütungen oder künstliche Verrechnungen umgehen.
Die aktuelle Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2026. Die Förderentscheidung trifft das BAFA nach Prüfung. Für neue Anträge 2027 gelten ausschließlich die dann veröffentlichten Bedingungen.
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Im Erstgespräch klären wir Ihre Ausgangslage und den sinnvollen Leistungsumfang. Anschließend erhalten Sie ein nachvollziehbares Angebot.
