Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit

Wichtig: Unterstützung für eine Existenzgründung

Sie haben sich dazu entschieden, den Schritt aus der abhängigen Arbeit in die Selbstständigkeit zu wagen, ein Unternehmen zu gründen und eine Förderung Ihrer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss bei der Agentur für Arbeit zu beantragen? Bei jeder Existenzgründung ist in den ersten Monaten ab Tag eins eine finanzielle Sicherheit notwendig, insbesondere wenn die Gründung aus der Arbeitslosigkeit erfolgt. Die Bundesagentur für Arbeit bietet hier die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss nach §§ 93 f. SGB für die Förderung Ihrer Selbstständigkeit für die ersten Monate zu beantragen. Dieser Gründungszuschuss ist eine staatliche Transferleistung zur Förderung einer Existenzgründung nach §§ 93 f. SGB und soll der sozialen Absicherung für die ersten Monate der Selbstständigkeit dienen, z.B. für die Absicherung der Lebenshaltungskosten oder Zahlung der Krankenversicherung. Hierfür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Es wird dann nach Ermessensentscheidung entschieden, ob der Antrag auf Förderung der Gründung aus der Arbeitslosigkeit genehmigt oder abgelehnt wird. Generell wird Jahr für Jahr das Budget für die Gründungsförderung neu geprüft und meistens erhöht.

Gründungszuschuss Arbeitsamt

Sorgfältige Vorbereitung ist unerlässlich für den Erfolg beim Zuschuss

Nicht länger arbeitslos, sondern selbstständig: Um die Bewilligung für einen Gründungszuschuss vom Arbeitsamt für die geplante Selbstständigkeit zu erhalten, ist eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich. Wenn Sie sich für eine staatlich geförderte Selbstständigkeit interessieren, gibt es beim Arbeitsamt ein spezielles Formular, das Sie ausfüllen müssen. Dieses erhalten Sie beispielsweise von Ihrem Sachbearbeiter auf dem Amt oder online. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Angaben korrekt und vollständig machen, da ansonsten Ihr Antrag abgelehnt werden kann. Denken Sie immer daran: Es liegt im Ermessen des Vermittlers zu entscheiden, ob Sie anhand Ihrer Unterlagen Geld zur Sicherung Ihrer Lebenshaltungskosten während der Gründung erhalten oder die Leistung abgelehnt wird. Weiterhin benötigen Sie zusätzliche Dokumente, um die Selbständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus tatsächlich starten zu können. Tipp: Um sich ideal auf das Gespräch mit dem Berater bei der Arbeitsagentur vorbereiten zu können, sollten Existenzgründer einen Businessplan erstellen. In diesem Plan wird die Unternehmensidee des Gründers strukturiert und als Grundlage für den Antrag verwendet. Indem Sie die Arbeit am Businessplan auslagern, können Sie Ihre eigene Zeit und Arbeit auf die Unternehmensentwicklung fokussieren.

Tragfähigkeitsbescheinigung für Ihre Gründung

Was ist eine fachkundige Stellungnahme? Der Business Plan sollte von einer fachkundigen Stelle, wie einem Steuerberater oder Gründungsberater, auf Tragfähigkeit geprüft werden. Weitere fachkundige Personen, an die sich Arbeitslose wenden können, sind Wirtschaftsprüfer. Auch ein Fachverband ist eine fachkundige Stelle. Bei positivem Votum wird anschließend die Tragfähigkeitsbescheinigung als Nachweis ausgestellt. Diese beurteilt den zukünftigen Erfolg und die Rentabilität Ihrer Existenz als Unternehmen. Allerdings ist es nicht immer leicht, den passenden Berater zu finden. Legen Sie im Gespräch mit dem Berater schlagkräftige Argumente und Gründe vor, die für Ihre selbständige Tätigkeit sprechen, anstatt hauptberuflich in einer Festanstellung tätig zu sein.

Businessplan

In Ihrem Businessplan sollten Sie deutlich machen, warum Sie als Gründer in den ersten sechs Monaten monatlich auf den Gründungszuschuss für Ihre Existenzgründung angewiesen sind. Außerdem ist es wichtig, dass Sie die nötigen Qualifikationen für Ihre geplante selbständige Tätigkeit besitzen, beispielsweise einen Meisterbrief.

Gründungszuschuss Agentur für Arbeit

Wer hat die Möglichkeit für eine Förderung einer Existenzgründung durch den Gründungszuschuss

Wenn Sie sich dafür entscheiden, nicht länger arbeitslos zu sein und stattdessen selbständig zu werden, gibt es einige Förderungen und Unterstützungsleistungen für Ihre Selbständigkeit, die Sie im Rahmen Ihrer Gründung in Anspruch nehmen können. Allerdings müssen Sie genau wissen, welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und an welcher Stelle diese nachzuweisen sind. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für Gründer, die selbständig arbeiten wollen, ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld ALG 1. Die Existenzgründung wird vom Arbeitsamt gefördert, sodass Sie in den Genuss von Zahlungen ohne Arbeitslosengeld kommen. Allerdings muss in den beiden letzten Jahren mindestens eine zwölfmonatige Festanstellung vorliegen, also müssen Sie insgesamt mindestens 1 Jahr lang in die Arbeitslosen-Versicherung eingezahlt haben. Weiterhin muss dieser Anspruch auf ALG 1 Zahlungen mindestens noch für eine Dauer, die 150 Tage beträgt, gelten.

Der Gründungszuschuss ist zudem von der Agentur für Arbeit an folgende Voraussetzung geknüpft: Die Frist für den Gründungszuschuss wird jeden Monat neu berechnet und beträgt 30 Tage. Denken Sie daran, dies bei Ihrer Berechnung zu berücksichtigen. Die Zahlung von ALG 1 endet mit der Gründung Ihrer Selbständigkeit. Der letzte Gründungszuschuss einer zuvor ausgeübten Selbständigkeit muss 24 Monate zurückliegen.

Sie müssen nachweisen, dass Ihr Vorhaben tragfähig ist und Sie dauerhaft von Ihrer selbständigen Tätigkeit leben können- erst dann wird man Ihnen seitens der Agentur für Arbeit den Zuschuss für Ihre Gründung gewähren.

Gründer sollten vor der Gründung des Unternehmens den Antrag auf Gründungszuschuss stellen, um die Voraussetzungen nach §§ 93 ff. SGB zu erfüllen und einen solchen Zuschuss zu bekommen. Nehmen Sie ggfs. auch Beratung in Anspruch, ob es sich für Sie lohnt, freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit für Selbstständige?

Wie hoch ist die Dauer und Höhe des Gründungszuschusses? Mit dem Gründungszuschuss kann man bis zu ca. 20.000 Euro als Starthilfe bzw. Zuschuss vom Staat zur Sicherung der Existenz geschenkt bekommen, zum Beispiel über die Agentur für Arbeit. Sofern Ihr Antrag für den Zuschuss genehmigt wird, erhalten Sie für einen Zeitraum von maximal 15 Monaten eine Förderung Ihrer Selbstständigkeit. Während der ersten sechs Monate Ihrer selbständigen Tätigkeit wird Ihnen ein monatlicher Euro Betrag in gleicher Höhe wie Ihr Arbeitslosengeld ALG 1 gezahlt. Dies ist die Basisfinanzierung, ergänzt durch einen Gründungszuschuss in Höhe von 300 EUR pro Monat, um Ihre Krankenversicherung zu decken. Dieser Betrag kann MOnat für Monat helfen, bis Ihre Selbständigkeit Gewinne in einer ausreichenden Höhe erzielt.

Es besteht unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, dass Gründer eine Nachförderung erhalten. Falls die Selbstständigkeit gut verläuft, werden monatlich 300 EUR für einen Zeitraum von neun Monaten ausgezahlt, z.B. für die Kosten der Krankenversicherung. Es kann jede Rechtsform, einschließlich GmbH, OHG, GbR oder Freiberufler, gewählt werden. Wenn jedoch eine andere Tätigkeit als im Antrag angegeben ausgeübt wird, ist es möglich, dass der Gründungszuschuss zurückgezahlt werden muss. Andererseits kann man den Gründungszuschuss ein zweites Mal erhalten, wenn nach dem Ende der letzten Förderung mindestens zwei Jahre vergangen sind.

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GRÜNDUNGSZUSCHUSS VOM ARBEITSAMT TROTZ ANGESTELLTENVERHÄLTNIS?

Nicht nur Arbeitslose, auch Arbeitnehmer, die nicht arbeitslos sind, können einen Zuschuss für eine bevorstehende Existenzgründung beantragen. Wenn Sie jedoch noch in einer Festanstellung sind und sich nicht aus der Arbeitslosigkeit heraus mit Ihrer Gründung selbstständig machen, ist das Arbeitsamt meistens nicht an einer Kündigung Ihrer Stelle interessiert, da dies ein direkter Übergang in eine risikoreiche Zukunft wäre. Es muss mindestens der Nachweis über einen Tag Arbeitslosigkeit vorliegen, bevor Sie als Gründer Anspruch auf soziale Absicherung und den Antrag auf Fördermittel für Ihre Gründung haben.

GRÜNDUNGSZUSCHUSS ERFOLGREICH MIT PROFESSIONELL ERSTELLTEM BUSINESSPLAN BEANTRAGEN

Die Arbeitsagentur entscheidet, ob Sie Anspruch auf den Gründungszuschuss haben und zahlt diesen in Phase eins als Anschubfinanzierung und in Phase zwei als Verlängerung. Um die besten Chancen auf eine Zusage des Gründungszuschusses für Ihre Selbständigkeit zu haben, sollten Sie alle Voraussetzungen erfüllen und einen professionell ausgearbeiteten Businessplan vorlegen. Aus dem Businessplan sollte hervorgehen, dass sich Ihr Vorhaben in absehbarer Zeit zu einer tragfähigen Unternehmung entwickelt und dass Sie für den Start des Unternehmens auf den Gründungszuschuss angewiesen sind, unter anderem zur Zahlung und Sicherung von Lebenshaltungskosten und Krankenversicherung.

Wenn Sie im Teil der Finanzanalyse die Umsatz- und Gewinnentwicklung niedrig ansetzen, könnte die Arbeitsagentur die Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung infrage stellen. Wenn Sie eine übermäßige Umsatz- und Gewinnentwicklung angeben, kann die Arbeitsagentur zu dem Schluss kommen, dass Sie keine Finanzhilfe für Ihre Gründung benötigen. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Sie einen Experten finden, der Ihren Businessplan professionell erstellt. Lagern Sie die Arbeit am Businessplan aus! Einige Businessplan Experten können aus einer Hand auch die fachkundige Stellungnahme zu Gründungsfinanzierung mit Zuschuss für Selbstständige anbieten, indem Sie mit entsprechenden Partnern kooperieren. Häufig ist die Erstberatung zu Ihrer Gründung kostenfrei! Und: Am Tag der Antragstellung muss noch nicht auf der Stelle ein fertiger Businessplan vorliegen.